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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Veriseo GmbH (nachfolgend „Veriseo“ genannt) mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ („AG“) genannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Veriseo ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Veriseo in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§ 2

Leistungen von Veriseo

Veriseo erbringt für den AG Dienstleistungen im Bereich der Vermarktung von Webseiten im Internet sowie sonstige lnternetdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, schuldet Veriseo nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann Veriseo angesichts der Vielfalt der Parameter, die für ein Suchmaschinenranking von Bedeutung sein können und wegen der diesbezüglichen Unterschiede verschiedener Suchmaschinenanbieter sowie der Tatsache, dass die Suchmaschinenanbieter diese Parameter nicht publizieren und häufig ändern, keine bestimmte Platzierung des Angebots des Kunden in den Suchmaschinen versprechen. Ist eine gesonderteVergütung für das Erreichen eines bestimmten Rankings vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen dieser Platzierung besteht nicht.

§ 3

Vertragsschluss

(1) Das Angebot zum Vertragsschluss hat grundsätzlich vom Kunden auszugehen. Soweit nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet, sind die Angebote von Veriseo freibleibend und unverbindlich. Das gilt auch, wenn dem Auftraggeber Leistungsdarstellungen (insbesondere in Katalogen), technische Dokumentationen oder sonstige Produktbeschreibungen überreicht werden.(2) Der Vertrag kommt durch Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung beim Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung durch Veriseo zustande.

§ 4

Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise, die in unserer Auftragsbestätigung bzw. in dem Angebot, auf das wir mit der Leistungserbringung begonnen haben, genannt sind, sind verbindlich. Hilfsweise gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preise gemäß unserer Vergütungsliste, die der Kunde jederzeit bei uns einsehen kann. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per Einzugsermächtigung. In Ausnahmefällen kann eine Rechnungs- oder Kreditkartenzahlung durch Veriseo genehmigt werden. Die monatlichen Bearbeitungsgebühren werden am Anfang desjeweiligen Monats abgebucht.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn Veriseo die Gegenforderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden.

§ 5

Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag ist für die vereinbarte Laufzeit (Optimierungszeitraum) festgeschlossen.

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils stillschweigend um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (=Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6

Verzug / Rücktritt

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Veriseo beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Veriseo eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Veriseo vorliegen.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Veriseo sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei monatlichen Bearbeitungsgebühren in Verzug, ist Veriseo berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Veriseo wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zubringen.

(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.

§ 7

Erfüllung

(1) Veriseo wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Veriseo ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Dem AG ist bewusst, dass sich die Position seiner Webseite in den Suchmaschinen jederzeit ändern kann. Die Bemühungen der Veriseo sind auf eine Positionierung auf den vordersten Plätzen gerichtet. Einen Erfolg verspricht Veriseo aus den eingangs genannten Gründen jedoch nicht.

(3) Entfällt der Leistungsgegenstand, insbesondere, weil die Webseite gelöscht ist oder von Suchmaschinen nicht mehr akzeptiert wird, und ist dies nicht von Veriseo zu vertreten, hat der AG Veriseo den gesamten daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.

§ 8

Haftung

(1) Veriseo haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund -nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Veriseo nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Veriseo nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger undgefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

(3) Dem AG ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen. Für eine solche Vorgehensweise kann Veriseo keine Haftung übernehmen. Der AG versichert, dass er berechtigt ist, hinsichtlich der von ihm angegebenen Internetadresse(n) solche Aufträge zuerteilen wie sie der Veriseo erteilt wurden. Sollten dennoch Schäden an Webseiten Dritter entstehen und wird Veriseo deshalb vom Dritten in Anspruch genommen, hat der AG Veriseo auf erstes Anfordern von allenAnsprüchen des Dritten freizustellen.

§ 9

Daten

(1) Der AG ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm angemeldeten Inhalte seiner Seiten sowie für die von ihm gelieferten Informationen, einschließlich der Suchbegriffe, Keywords und zu optimierender Begriffe alleine verantwortlich. Veriseo prüft und überwacht nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des AG Rechte Dritter verletzen oder gemäß den Richtlinien der einzelnen Suchmaschinenbetreiber aufgebaut sind.

(2) Gleiches gilt für gewerbliche Schutzrechte, insbesondere in urheber-, wettbewerbs- und markenrechtlicher Hinsicht. Dies gilt auch für vom Kundenausgewählte Suchbegriffe, Keywords und zu optimierende Begriffe, die auf einen Vorschlag der Veriseo im Rahmen einer Konkurrenzanalysezurückgehen. Auch für diese Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.

§ 10

Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen)haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Veriseo maßgebend.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.

Stand: 01.10.2015