In den USA testet Instagram seit März eine neue Funktion „Checkout on Instagram“. Bisher konnten Marken mit der Funktion Instagram Shopping Produkte markieren und die Nutzer für Transaktionen zu den Webshops weiterleiten. Durch die Funktion „Checkout on Instagram“ wird dieser Prozess vereinfacht.So können Nutzer die Produkte in der App shoppen und bestellen, ohne den Umweg auf die Unternehmenswebseiten. Dadurch können die Kunden bereits in der Instagram App verschiedene Farben, Größen und Stückzahlen auswählen und den Kaufvorgang über die App abwickeln. Die Nutzer müssen nur beim ersten Kauf über die Instagram App den Namen, E-Mail-Adresse, Liefer- und Rechnungsadresse sowie Zahlungsinformationen eingeben. Diese Daten werden in der App gespeichert und müssen bei den nächsten Käufen nicht mehr neu eingetippt werden. Sogar die Informationen zum Versand erhalten die Nutzer über die Instagram App.
Bisher ist es unklar, wann diese Funktion auch in Europa und besonders in Deutschland verfügbar sein werden. In den USA haben es bisher 26 ausgewählte Mode- und Kosmetikmarken getestet. Allerdings rechnet man mit einer baldigen Ausweitung.
Jedoch müssen auch hier viele Vorschriften und Regeln für Online-Produktvertrieb beachtet werden. Die Verbraucherschutzvorschriften, deren Leitmotiv die Transparenz für den Verbraucher ist, müssen eingehalten werden. Auch bestimmte technische Anforderungen müssen erfüllt sein. Viele gesetzliche Vorschriften dürfen nicht vernachlässigt werden. Ansonsten können die Unternehmen bei Nichtbeachtung dieser Anforderungen mit einem Abmahnrisiko rechnen.
Wie im übrigen Online Handel gelten dieselben rechtlichen Anforderungen. Die Unternehmen können ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde legen. Die AGB werden aber nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn die Anforderungen des §305 Abs. 2 BGB beachtet wurden. Danach ist es erforderlich, dass der Kunde bei Vertragsabschluss durch einen Hinweis auf die AGB aufmerksam gemacht wird, er die AGB auch unter unzumutbaren Umständen zur Kenntnis nehmen kann und mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Unternehmen sollten deshalb den Bestellprozess gemäß den gesetzlichen Vorschriften konzipieren, wenn sie die neue Funktion „Checkout on Instagram“ nutzen wollen.