Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz wird dieses Jahr, am 1. Dezember in Kraft treten. Somit solltest du jetzt die Tracking Prozesse anpassen. In diesem Artikel erklären wir dir, was das für dein Affiliate Tracking bedeutet.
Ab Dezember dürfen Website Betreiber nur noch dann Cookies setzen, wenn die Nutzer dem ausdrücklich zugestimmt haben. Dadurch können Provisionen ohne die Zustimmung zur Datenverarbeitung nicht mehr zuverlässig abgerechnet werden.
Eine Ausnahme stellen unbedingt erforderliche Cookies dar, damit der Dienst der genutzten Website wie erwartet funktionieren kann.
Wie funktioniert Cookie Tracking heute?
Heute wird über das Cookie Tracking eine Click ID gespeichert. Somit kann eine Transaktion korrekt zugewiesen werden und der entsprechende Publisher bekommt eine Provision.
Das kann sowohl über ein First Party Cookie als auch ein Third Party Cookie geschehen.
First Party Cookie bedeutet, dass das Cookie von der Website gesetzt wird, auf welcher sich die Nutzer gerade befinden. Third Party Cookie bedeutet, dass ein Cookie von einer anderen Domain gesetzt wird.
Da Third Party Cookies in Zukunft durch Browser reguliert werden, solltest du auf First Party Tracking umstellen.
Wie muss das Tracking zukünftig aussehen?
Real First Party: hier speichert der Advertiser alle notwendigen Inofrmationen über Shopeigene-Speichermöglichkeiten und führt den Redirect über seine eigene First Party Domain durch.
- First Party: das Affiliate System übernimmt die Attribution durch einen Tracking Container – dieser wird dann auf allen Shop Seiten eingebunden.
In beiden Fällen dürfen Cookies erst nach der Zustimmung gesetzt werden.
Man geht von Zustimmungsraten von 30 bis über 80 Prozent aus.
Server to Server Tracking überträgt Daten vom Advertiser zum Affiliate System. Auf diese Weise werden keine nicht notwendigen Daten auf dem Endgerät der Nutzer gespeichert und somit ist auch kein Cookie Einsatz notwendig.
Es ist wichtig, dass der Parameter aus der URL nicht mit den weiteren Daten in Verbindung gebracht wird, die auf dem Endgerät der Nutzer gespeichert werden. Hier dürfen nämlich nur zwingend erforderliche Daten gespeichert werden, die mit dem TTDSG konform sind.